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Ausbildung
Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten. Kennzeichnend ist ein Wechsel von theoretischen und praktischen Abschnitten.
Mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst werden die Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen die Dienstbezeichnung "Rechtspflegeranwärterin" bzw. "Rechtspflegeranwärter".
Der Vorbereitungsdienst dauert insgesamt drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
- 12 Monate Studium I an der Fachhochschule Schwetzingen
- 12 Monate Studienpraxis bei einem Amtsgericht im Saarland und der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
- 12 Monate Studium II an der Fachhochschule Schwetzingen
Die Studiengänge I und II finden an der Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege - des Landes Baden-Württemberg in Schwetzingen statt. Sie befindet sich in einem Seitenflügel des Schwetzinger Schlosses, inmitten des großen gepflegten Schlossgartens und ist eine kleine Fachhochschule. Aber gerade Größe und Lage der Fachhochschule ergeben ein eigenes Flair, womit sich das Studium an dieser Schule wohltuend von dem Massenbetrieb an großen Fachhochschulen oder Universitäten unterscheidet.
Die Studienpraxis dient der Umsetzung der im Studium I erworbenen theoretischen Grundlagen und schafft die Voraussetzung für den erfolgreichen Verlauf des Studiums II. Hierzu werden die Rechtspfleger-anwärterinnen und Rechtspflegeranwärter einem Amtsgericht im Saarland und der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird durch Arbeits-gemeinschaften ergänzt, die einmal wöchentlich stattfinden.
Die schriftliche Rechtspflegerprüfung findet während des Studiums II vor dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg statt. Die mündliche Rechtspflegerprüfung erfolgt in der Regel im Oktober. Beide Prüfungen finden in der Fachhochschule Schwetzingen statt. Auf Grund der bestandenen Rechtspflegerprüfung verleiht die Fachhochschule den akademischen Grad "Diplom-Rechtspfleger/in (FH)".
Der monatliche Anwärtergrundbetrag für den Zeitraum des Vorbereitungs-dienstes beträgt derzeit 1.005,56 EURO. In Krankheitsfällen wird eine Beihilfe gewährt. Für die von der Beihilfe nicht voll erstatteten Aufwendungen können Beamte eine private Krankenversicherung abschließen.
Informationen
Rechtspflegerausbildungsordnung
Weitere Informationen
Weitere Informationen über das Berufsbild des Diplom-Rechtspfleger/in (FH) finden Sie in der BERUFENET-Datenbank der Bundesagentur für Arbeit.
Hier finden Sie einen kurzen Film, der einen ersten Einblick in typische Tätigkeiten der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers gibt. Hier geht's zum Film --------->