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Auswahlverfahren
Im Auswahlverfahren kommt bei der stets großen Zahl der Bewerbungen den Zeugnisnoten eine entscheidende Bedeutung zu. Die Vorauswahl der Kandidatinnen und Kandidaten, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, erfolgt für den Bereich der Gymnasien auf der Grundlage der Zeugnisse der Klassenstufen 12/1, 12/2 und 13/1 beziehungsweise der vergleichbaren Klassenstufen, für den Bereich der Höheren Handelsschulen und der zweijährigen Fachoberschulen auf der Grundlage der Zeugnisse der Klassenstufen 11/1, 11/2 und 12/1 (bzgl. einjähriger Fachoberschulen das Zeugnis der Klassenstufe 12/1).
Im Hinblick auf die vorzulegenden Zeugnisse beginnt das Auswahlverfahren frühestens Ende Januar/Anfang Februar des Einstellungsjahrgangs.
Zuständig für das Auswahlverfahren ist das Ministerium der Justiz. Nähere Informationen hierzu erfahren sie hier -------->
Informationen
Rechtspflegerausbildungsordnung
Weitere Informationen
Weitere Informationen über das Berufsbild des Diplom-Rechtspfleger/in (FH) finden Sie in der BERUFENET-Datenbank der Bundesagentur für Arbeit.
Hier finden Sie einen kurzen Film, der einen ersten Einblick in typische Tätigkeiten der Rechtspflegerin/des Rechtspflegers gibt. Hier geht's zum Film --------->