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Allgemeine Hinweise
Allgemeine Hinweise
Das Angebot eines Klausurenkurses bietet den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren im Saarland die Möglichkeit, zusätzlich zu den 23 Pflichtklausuren während des Referendariats weitere Klausuren zu schreiben und dadurch das erlernte Wissen unter Examensbedingungen umzusetzen. Im Rahmen der Besprechung der Klausuren ist neben der Darstellung der konkreten Lösung Raum zur Behandlung genereller klausurtaktischer Fragen sowie der Erörterung konkreter, vom Verfasser der Klausur gewählter Lösungsstrategien.
Art der Klausuren
Es werden ausschließlich original Examensklausuren, die Gegenstand der zweiten juristischen Staatsprüfung im Saarland waren, gestellt. Dabei werden Klausuren aus allen Fachgebieten (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) ausgegeben.
Zeitlicher Ablauf
Es wird jeden Monat eine Klausur angeboten.
Am ersten Freitag des Monats wird die Klausur zur Anfertigung ausgegeben. Es stehen wie im Examen fünf Zeitstunden zur Verfügung. Am letzten Freitag des gleichen Monats wird die Klausur besprochen. Dieser Rhythmus wiederholt sich.
Zeiten:
Anfertigen der Klausur: 13.00 Uhr s.t. bis 18.00 Uhr s.t.
Besprechung der Klausur: 13.00 Uhr s.t. bis 14.30 Uhr s.t.
Die genauen Termine, etwaige Abweichungen von der vorgenannten zeitlichen Abfolge sowie der Veranstaltungsort werden auf der Homepage des Saarländischen Oberlandesgerichts rechtzeitg bekannt gegeben.
Teilnahme
Die Teilnahme am Klausurenkurs ist freiwillig. Wenn Sie die Klausur mitschreiben wollen, melden Sie sich bitte zur besseren Planung über nebenstehende Schaltfläche per E-Mail an. Eine Anmeldung zur Besprechung ist nicht erforderlich.
Korrektur der Klausuren
Diese wird in die eigenverantwortliche Betreuung der Interessenvertretung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare des Saarlandes gelegt. Zur Korrektur stehen erfahrene Ausbilder zur Verfügung. Mit diesen wird vor der Besprechung der Klausur stets Rücksprache gehalten, so dass auf spezifisch aufgetretene Probleme eingegangen werden kann.
Ist eine Korrektur gewünscht, gibt die Referendarin/der Referendar ihre/seine geschriebene Klausur der aufsichtsführenden Person mit, welche die Klausur weiterleitet. Die Interessenvertretung sorgt für eine zeitnahe und zielgerichtete Korrektur. Hierfür wird die Interessenvertretung einen Unkostenbeitrag von zehn Euro erheben, der an die Korrektoren weitergeleitet wird. Dieser Betrag ist direkt bei der aufsichtsführenden Person in bar abzugeben oder an die Klausur bei der Abgabe anzuheften.
Termine
Nächster Termin:
- Besprechung der 105. KE Öffentliches Recht) am 29.1.2021, ab 9.00 Uhr, (ca. 2 h), durch Richterin Rehman via Cisco Webex
- Anfertigung der 106. KE (Strafrecht) am 5.2.2021, ab 13.00 Uhr, nach dem allseits bekannten pandemiebedingten Modus in Heimarbeit
Bei Interesse an der Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen eine Anmeldung erforderlich:
- zwecks Teilnahme an der Webex Besprechung am 29.1.2021 bitte Anmeldung unmittelbar per Mail an RiOLG Dr. Trost
- zwecks Teilnahme an der Klausur am 5.2.2021 bitte durch Anmeldung über die nachstehende Schaltfläche